# Pflichtangaben – Billfree

> Was auf jeder Rechnung stehen muss, und was bei Sonderfällen gilt.

- [Rechnung Pflichtangaben: die 10 Punkte nach § 14 UStG](https://billfree.de/pflichtangaben/rechnung-pflichtangaben/): Eine Rechnung über mehr als 250 Euro braucht nach § 14 Abs. 4 UStG Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine einmalige fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitpunkt, das Entgelt nach Steuersätzen, Steuersatz und Steuerbetrag. Je nach Fall kommen Hinweise zu Steuerbefreiung, Reverse Charge oder Gutschrift hinzu.
- [Kleinbetragsrechnung: was bis 250 € draufstehen muss](https://billfree.de/pflichtangaben/kleinbetragsrechnung/): Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung bis 250 Euro brutto. Nach § 33 UStDV genügen vier Angaben: Name und Anschrift des Verkäufers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Leistung sowie der Bruttobetrag mit Steuersatz. Kundenname, Rechnungsnummer, Steuernummer und Leistungsdatum dürfen fehlen. Für Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen gilt die Erleichterung nicht.
- [Kleinunternehmer-Rechnung: Pflichtangaben seit 2025](https://billfree.de/pflichtangaben/kleinunternehmer-rechnung/): Seit 2025 regelt § 34a UStDV die Rechnung eines Kleinunternehmers. Pflicht sind Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Gesamtbetrag und ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung nach § 19 UStG gilt. Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden, eine E-Rechnung ist nie Pflicht.
- [Reverse-Charge-Rechnung: Hinweis, Frist, Muster](https://billfree.de/pflichtangaben/reverse-charge-rechnung/): Bei Reverse Charge schuldet der Kunde die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist deshalb keine Steuer aus, nennt die USt-IdNr. von dir und vom Kunden und enthält den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Für Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland muss sie bis zum 15. Tag des Folgemonats ausgestellt sein, gemeldet wird sie in der Zusammenfassenden Meldung.

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